Allgemeine Verkaufsbedingungen – Gebrauchtfahrzeuge
Share2Camp – Schreiber & Fischer GbR
Moorwerder Norderdeich 54
21109 Hamburg
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, insbesondere ehemaliger Mietfahrzeuge, durch die Share2Camp – Schreiber & Fischer GbR (nachfolgend „Verkäufer“).
(2) Für den Verkauf neuer Fahrzeuge gelten gesonderte Allgemeine Verkaufsbedingungen für Neufahrzeuge.
(3) Für die Vermietung von Fahrzeugen gelten ausschließlich gesonderte Allgemeine Mietbedingungen.
§ 2 Fahrzeugzustand
(1) Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug. Der Zustand des Fahrzeugs entspricht seinem Alter, der Laufleistung sowie der bisherigen Nutzung.
(2) Dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf ggf. als Mietfahrzeug genutzt wurde.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Eine vom Käufer unterzeichnete verbindliche Bestellung stellt ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
(2) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich annimmt oder das Fahrzeug an den Käufer übergibt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Der Kaufpreis versteht sich als Endpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Verkäufer behält sich vor, nach verbindlicher Bestellung eine feste Anzahlung in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu verlangen.
(3) Der Restkaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Der Kaufpreis ist ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers zu zahlen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Dies erfolgt insbesondere aus Gründen der Betrugsprävention, Nachvollziehbarkeit von Zahlungsvorgängen sowie zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.
§ 5 Sachmängelhaftung
(1) Für gebrauchte Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Übergabe des Fahrzeugs.
(2) Zur Absicherung der Sachmängelhaftung unterhält der Verkäufer für das Fahrzeug eine Reparaturkostenversicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Übergabe. Auf Wunsch des Käufers kann diese Reparaturkostenversicherung gegen gesonderten Aufpreis auf eine Gesamtlaufzeit von bis zu 48 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung der Reparaturkostenversicherung stellt keine Verlängerung der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) dar.
(3) Die Reparaturkostenversicherung dient der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Unabhängig vom Bestehen und Umfang der Versicherung bleibt der Verkäufer Vertragspartner und alleiniger Anspruchsgegner des Käufers.
(4) Die gesetzlichen Sachmängelrechte des Käufers bleiben von der Reparaturkostenversicherung unberührt.
(5) Die Regelung zur Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Rücktritt, Nichtabnahme, Schadensersatz
(1) Tritt der Käufer nach verbindlicher Bestellung unberechtigt vom Kaufvertrag zurück oder nimmt das Fahrzeug nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
(2) Als pauschalierter Schadensersatz kann der Verkäufer 30 % des Kaufpreises verlangen, sofern der Käufer keinen geringeren Schaden nachweist.
(3) Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
(4) Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte des Käufers bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich für vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
3. Salvatorische Klausel - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die jenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.